Glossar: Headhunter, Executive Search

Headhunter, Headhunting

Was bedeutet der Begriff „Headhunter bzw. Headhunting“? Was sind die Aufgaben eines Headhunters? Wie ist die Arbeitsweise und welche rechtliche Rahmenbedingungen gelten beim Headhunting?


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Was ist ein Headhunter

Ein Headhunter ist wörtlich übersetzt ein „Kopfjäger“. Er kann als Personalvermittler für das leitende Management angesehen werden. Allerdings trifft der Ausdruck „Personalvermittler“ nicht wirklich zu, denn die Arbeitsweise unterscheidet sich erheblich.

Arbeitsweise von Headhuntern

Headhunter erbringen Dienstleistung zur Besetzung von vakanten Führungspositionen in suchenden Unternehmen. Headhunters legen Wert darauf, dass Kandidaten für die zu besetzende Position nur von ihnen selbst gesucht werden. Sie arbeiten, daher meist im Exclusiv-Auftrag und zu einem Fest-Honorar. Wahre Headhunter arbeiten nicht im Massengeschäft, sondern gehen selektiv vor. Sie überlegen sich zum Beispiel genau welches Unternehmen sie als Kunde annehmen, denn von ihren Kunden können Sie aus Gründen des Vertrauensschutzes keine Mitarbeiter abwerben.

Die Arbeitsweise von Headhuntern wird gerne auch als Direktsuche, Executive Search, Direct Search oder Direktansprache bezeichnet. Mit Executive Search oder Direct Search beschreibt man die Suche nach Top-Führungskräften, die eher nicht auf Stellenanzeigen reagieren würden. Häufig werden auch schwer zu findende Spezialisten mit Hilfe von Direct Search oder Direktansprache gesucht. In diesem Zusammenhang spricht man gerne vom verdeckten Stellenmarkt oder grauen Arbeitsmarkt, welche die Domaine der Headhunter sind.

Geschichte des Headhunting in Deutschland

Headhunting als Dienstleistung hat sich Anfang des 20. Jahrhunderts in den USA entwickelt: Als älteste Executive-Search-Firma gilt die 1926 in New York gegründete Thorndike Deland Associates, die 2001 ihren Betrieb einstellte.

Als erstes Headhunting-Unternehmen wurde George Fry & Associates aus Chicago ab 1952 in Deutschland tätig. Auf dem deutschen Markt firmierte diese Gesellschaft bald unter „SUP Societät für Unternehmensplanung“. Aus der Schule dieser Truppe gingen viele renommierte Headhunter hervor: Pioniere und graue Emminenzen des Headhunting in Deutschland sind z.B. Dr. Maximilian Schubart, Sidney Boyden, Spencer Stuart, Egon Zehnder und Jürgen Mülder.

Aufgaben eines Headhunters

Der Headhunter kann gezielt Mitarbeiter von Konkurrenzunternehmen abwerben. Das direkte Abwerben bleibt dem suchenden Unternehmen aus rechtlichen Gründen meistens verwehrt.

Die Tätigkeit des Headhunting beinhaltet alle (legalen) Maßnahmen, um qualifizierte Köpfe für Führungsaufgaben und Spezialisten zu identifizieren und anzusprechen. Qualifizierte Kandidaten, deren Eignung bzw. Qualifikation der Headhunter feststellt, wird der Headhunter für die zu besetzende Position im auftraggebenden Unternehmen begeistern und dem suchenden Unternehmen mit dem Einverständnis der Kandidaten präsentieren.

Der Headhunter hat im Prozess des Abwerbens lediglich eine Mittlerfunktion: Nur das suchende Unternehmen kann dem gewünschten Kandidaten ein Angebot zum Wechsel unterbreiten.

Rechtliche Rahmenbedingungen des Headhuntings

Headhunter können in Deutschland seit 1994 unbeschränkt tätig werden. Davor war Headhunting eine rechtliche Grauzone. Es gab Regelungen für bestimmte Berufsgruppen wie Künstler oder Führungskräfte, die das Headhunting ermöglichten.

Laut Urteil (Az.:I ZR 221/01) des für Wettbewerbsrecht zuständigen ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshof ist ein Erstkontakt zwecks Abwerbung zu Mitarbeitern von Zielfirmen per telefonischer Erstansprache am Arbeitsplatz als Teil des freien Wettbewerbs erlaubt. Dabei sind jedoch Einschränkungen insbesondere hinsichtlich der Dauer des Gesprächs zu beachten. Der Headhunter sollte sobald er das Erstinteresse des Angesprochenen ausgelotet hat, ein Zweitgespräch außerhalb der Arbeitszeit im privaten Rahmen vereinbaren, um sich und den Mitarbeiter vor rechtlichen Nachteilen zu schützen.