Karriere-Irrtum: Arbeitszeugnis muss gut sein
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„Zu unserer vollen Zufriedenheit“
Ein gutes Arbeitszeugnis schaut anders aus. Muss das genügen: „Zu unserer vollen Zufriedenheit“, „keine Beanstandungen“? Eine Note 3 oder gar 3-4! Wie man Zeugnisse richtig liest, was Ex-Mitarbeiter und Bewerber sich wünschen und was das höchste deutsche Arbeitsgericht dazu sagt.
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Das Arbeitszeugnis immer wieder Stein des Anstoßes
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Wohlwollend muss es formuliert sein. Doch muss es ein gutes Arbeitszeugnis oder gar „sehr gut“ sein? Wie wohlwollend muss der Arbeitgeber den scheidenden Mitarbeiter im Arbeitszeugnis beurteilen? Was können Beschäftigte verlangen? Diese Fragen musste das Bundesarbeitsgericht 2014 klären. Die Hoffnung vieler Mitarbeiter künftig leichter eine Verbesserung der Gesamtbewertung des Arbeitszeugnisses zu erreichen, wurden mit der Entscheidung zunichte gemacht. „Zur vollen Zufriedenheit“, die der Note 3 entspricht, beschreibe eine durchschnittliche Leistung, entschied das Bundesarbeitsgericht. Wolle ein Mitarbeiter eine bessere Bewertung und ein gutes Arbeitszeugnis (Note2) oder besser, müsse er genaue Gründe dafür darlegen und diese auch beweisen. Das gelte auch, wenn in einer Branche ein gutes Arbeitszeugnis („stets zur vollen Zufriedenheit“) oder sehr gute Arbeitszeugnisse („stets zur vollsten Zufriedenheit“) Gesamtbewertungen üblich seien. Der Zeugnisanspruch richte sich auf ein inhaltlich „wahres“ Zeugnis. Das umfasse auch die Schlussnote. Ein Arbeitszeugnis müsse auch nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein, so das Bundesarbeitsgericht.
Was ist ein gutes Arbeitszeugnis?
Ein gutes Arbeitszeugnis wird wahrheitsgemäß und wohlwollend, formuliert sein. Ein gutes Arbeitszeugnis beginnt mit einigen Eckdaten und einer kurzen Einführung gefolgt von einer Beschreibung der Entwicklung des Arbeitnehmers im Unternehmen. Wichtig für ein gutes Arbeitszeugnis ist auch eine qualifizierte Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten, Verantwortungsbereiche und Erfolge des Mitarbeiters. Dem folgen Leistungsbeurteilungen zu Arbeitsweise, Fachwissen, Motivation, Kontakt mit Vorgesetzten, Kunden und Kollegen und Erfolgen des Mitarbeiters. Dem folgt eine Leistungszusammenfassung, aus der man eine Note ableiten kann. Ein gutes Arbeitszeugnis sollte auch den Grund für das Ausscheiden nennen und idealerweise mit einem Ausdruck des Bedauern, einer Danksagung und guten Wünschen für die Zukunft enden.
Verschlüsselte Hinweise für Insider im Arbeitszeugnis
Einen regelrechten Geheimcode gibt es nicht wirklich. Die Bedeutung gewisser Formulierungen kann mittlerweile überall recherchiert werden. Daher ist ein sogenanntes beredtes Schweigen das eigentliche Problem vieler zunächst sehr gut wirkender Zeugnisse. Wichtige Bewertungen oder Passagen, die der Position entsprechend eigentlich erwartet werden dürfen, fehlen im Arbeitszeugnis. Das macht immer stutzig. Um sich keinen Ärger einzuhandeln, lassen Vorgesetzte gerne weg, was eher schlecht beurteilt werden müsste. Ein im Lesen von Arbeitszeugnissen routinierter Personaler wird dies im Normalfall bemerken. Fehlt der Ausdruck des Bedauern über das Ausscheiden eines langjährigen Abteilungsleiters, muss nicht erwähnt werden, dass Erleichterung vorherrschte. Fehlt eine Bewertung des Fachwissens, kann man wohl von Lücken ausgehen. Fehlt das kleine Wörtchen „auch“ bei den besten Erfolgswünschen für die Zukunft, dann liegt nahe zu vermuten, dass der Erfolg doch nicht so überragend war wie im Arbeitszeugnis beschrieben. Auch negative Formulierungen können einem geübten Leser signalisieren vorsichtig zu sein: „Eine nicht unerhebliche Steigerung des Marktanteils“ oder der Klassiker: „kein Anlass zu Beanstandungen“ heisst eben nicht „vorbildlich“ oder „lobenswert“.
Eine Aussage über die Qualität der Gesamtbeurteilung des Arbeitszeugnisses liegt eben nicht in dem einen Satz „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“. Wird diese Bewertung nicht durch eine gewisse Regelmäßigkeit von außergewöhnlich positiven „nicht einklagbaren“ Formulierungen gestützt, dann wird sie abgeschwächt. „Wir freuen uns daher sehr Herrn M. ein gutes Arbeitszeugnis ausstellen zu können“ und dann die Floskel „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ das ist eben etwas was man definitiv nicht einklagen kann und deswegen ist es so wertvoll.
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