Glossar: Beruf und Berufswahl

Beruf und Berufswahl

Beruf bedeutet laut Bundesverfassungsgericht eine „auf Dauer berechnete und nicht nur vorübergehende, der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dienende Betätigung“ (BVerGE 7, 377 [297]; 54, 301 [313]). Das Zusammenwirken von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten ist Grundlage des Berufs. Im Unterschied zu anderen Tätigkeiten ist der Beruf durch Dauerhaftigkeit, Bezahlung und erforderliche Qualifikationen gekennzeichnet. Dem Beruf und der Berufswahl kommt somit in unserer Gesellschaft ein besonderes Gewicht zu. Dementsprechend wird die berufliche Entfaltung auch im Grundgesetzt an exponierter Stelle abgesichert: Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert die freie Wahl des Berufs, ein Grundrecht, das allerdings durch Gesetze eingeschränkt werden kann.


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Bedeutung des Berufs

Die Bedeutung des Berufs geht für den einzelnen meist weit über die materielle Ebene hinaus und dient nicht nur als Existenzgrundlage für den Berufstätigen und die soziale Gemeinschaft (z.B. die Familie), der der Berufstätige angehört. Der Beruf ist seit jeher auch soziales Statussymbol. Die sog. unehrlichen Berufe waren im Mittelalter gesellschaftlich verachtete Berufe. „Unehrlich“ bedeutete damals „ohne Ehre“. Manche Berufe galten als unehrlich, weil sie besonders unangenehme und geruchsintensive Arbeit beinhalteten, beispielsweise der Beruf des Henkers. Andere Berufe galten als unmoralisch, z.B. Prostitution. Als ehrlos, damit nicht handwerks- oder ratsfähig, galten zeitweilig sogar Angehörige von nützlichen Gewerben, da sie z. B. Kranke, Verletzte, Verurteilte oder Leichname berührten (Bader, Wundärzte).

Von Arbeitsteilung zum Beruf

Die traditionellen Berufe sind Ausdruck und Ergebnis der historisch und gesellschaftlich entwickelten Arbeitsteilung. In diesem Sinn sind Berufe aus der früher üblichen Trennung von Leistung und Gegenleistung in der Familie entstanden. Die Weiterentwicklung führte über das feudale Machtmodell der Leistungsverpflichtung zum heutigen Modell des Warentausches. Damit ist der Verkaufs der Arbeitskraft im weiteren Sinn, also beispielsweise auch der kreativen Leistung wie der Schöpfung von Werken am Arbeitsmarkt zu verstehen.

Typische Erwerbsmodelle

Man kann seinem Beruf als Selbständiger oder Unselbständiger (Arbeitnehmer) nachgehen und ihn als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter oder auf Honorarbasis, auf Basis von erfolgsabhängigen Provisionszahlungen oder mit Werkvertrag ausüben. Einem Beruf nachgehen, heisst in der modernen Gesellschaft, dass Auszeiten (Sabaticals) möglich sein können, dass Kinderbetreuung sowie Vollzeit- oder Teilzeitmodelle ublich geworden sind.
Das für Deutschland bisher typische Erwerbsmodell „unbefristet und sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt, und auf Dauer bei einem Arbeitgeber bis zur Rente“ ist heute die selten gewordene Ausnahme.

Differenzierte Berufstätigkeiten

Ähnlich wie die Berufsverhältnisse haben sich auch die Berufstätigkeiten den Marktmechanismen folgend immer weiter differenziert. Laut Bundesanstalt für Arbeit gibt es in Deutschland etwa 30000 Berufe, von denen rund 400 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe sind.

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